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   VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403   

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https://dejure.org/2013,11741
VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403 (https://dejure.org/2013,11741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2013 - 3 ZB 11.403 (https://dejure.org/2013,11741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2013 - 3 ZB 11.403 (https://dejure.org/2013,11741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung;Anwaltschaftlich nicht vertretene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der verfügten Entlassung ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 2008, abzustellen (BVerwG U.v. 28.11.1980 -2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200, 209; BayVGH B.v. 21.9.2007 -3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG NRW v. 19.2.2009 B.v. 19.2.2009 -6 A 356/06 - juris - für das Beamtenverhältnis auf Widerruf).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2009 - 6 A 356/06
    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der verfügten Entlassung ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 2008, abzustellen (BVerwG U.v. 28.11.1980 -2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200, 209; BayVGH B.v. 21.9.2007 -3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG NRW v. 19.2.2009 B.v. 19.2.2009 -6 A 356/06 - juris - für das Beamtenverhältnis auf Widerruf).
  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
    Dabei kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kläger sein Vorbringen zur Begründung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (also das Vorliegen von Zulassungsgründen) innerhalb der Zulassungsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hätte geltend machen müssen (vgl. Eyermann/Geiger, VwGO, Rn. 30 zu § 166; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., Rn. 42 zu § 124a) oder ob im Hinblick auf die ratio legis des § 67 Abs. 4 VwGO (Anwaltszwang im Zulassungsverfahren) von einem anwaltschaftlich nicht vertretenen Beteiligten eine Begründung, welcher Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, nicht gefordert werden kann (vgl. Eyermann/Geiger, VwGO, Rn. 30 - Mitte - zu § 166; Kopp/Schenke, VwGO, Rn. 8 zu § 166; BVerwG B.v. 12.2.1965 - V ER 224.64 - NJW 1965, 1293).
  • VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren auf

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
    Prozesskostenhilfe kann daher nur bei hinreichender Erfolgsaussicht in der Sache selbst bewilligt werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2013 -22 ZB 13.496 - juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.09.2007 - 3 B 05.1911
    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der verfügten Entlassung ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 2008, abzustellen (BVerwG U.v. 28.11.1980 -2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200, 209; BayVGH B.v. 21.9.2007 -3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG NRW v. 19.2.2009 B.v. 19.2.2009 -6 A 356/06 - juris - für das Beamtenverhältnis auf Widerruf).
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Dabei steht der Wiedereinsetzung nicht entgegen, dass der Senat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 23. April 2013 - 3 ZB 11.403 - abgelehnt hat, weil er mit der Verneinung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Ersturteils von der fehlenden Erfolgsaussicht in der Sache selbst ausgegangen ist.
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